Lottogewinn – was nun? Niemand möchte einen Lottogewinn versteuern. Lottomillionäre müssen sich, wie alle anderen Lottogewinner, keine Sorgen um das Finanzamt machen, da Gewinne in Deutschland steuerfrei sind. Warum Lottogewinner trotzdem beim Thema Steuern aufpassen sollten, sowie was für Zinsen und Schenkungen gilt, erklären wir ausführlich.
- Muss man Lottogewinne versteuern?
- Welche steuerliche Regeln gelten für Lottogewinne?
- Meldepflicht bei Lottogewinn: Müsst ihr Gewinne dem Finanzamt melden?
- Werden bei ausländischen Lottogewinnen Steuern fällig?
- Fazit: Lottogewinn ist immer steuerfrei – Zinsen und Schenkungen aber nicht
- FAQ Lottogewinn versteuern
Muss man Lottogewinne versteuern?
In Deutschland muss kein Spieler Lottogewinne versteuern. Das gilt für inländische und internationale Lotterien gleichermaßen. Aber trotzdem kann es in der Folge zu Steuerzahlungen kommen, insbesondere bei hohen Beträgen. Bevor ihr euren Lottogewinn nutzt, solltet ihr genau wissen, welche steuerlichen Regeln gelten.
- Jeder Lottogewinn ist steuerfrei in Deutschland
- Ein Lottogewinn kann eine Steuer indirekt verursachen (Zinsen, Schenkungen)
Welche steuerliche Regeln gelten für Lottogewinne?
- Lottogewinne sind als Glücksspielgewinne in Deutschland steuerfrei
- Auch Lottogewinne aus ausländischen Lotterien sind in Deutschland steuerfrei
- Zinsen und Kapitalerträge, die aus Lottogewinne entstehen, sind steuerpflichtig
- Glücksspielgewinne zählen nicht zu den Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen
Regelmäßig gewinnen Lottospieler sechs-, sieben- oder sogar achtstellige Beträge. Wenn ihr im Lotto Millionär werdet, habt ihr wahrscheinlich viele Pläne, die ihr umsetzen möchtet. Aber eines wollt ihr sicher nicht: Steuern zahlen. In Deutschland sind sämtliche Lottogewinne steuerfrei, da Glücksspielgewinne generell nicht besteuert werden.
Es gibt auch keine Regelung, dass ihr einen Lottogewinn nach 1 Jahr versteuern müsst. Der ursprüngliche Lottogewinn bleibt dauerhaft steuerfrei. Wenn ihr allerdings Investitionen mit dem Lottogewinn betreibt, sind die Gewinne grundsätzlich steuerpflichtig. Auch Schenkungen können, wenn sie über den gesetzlichen Freibeträgen liegen, zu Steuerzahlungen führen.
Zinsen auf Lotteriegewinne
Zinsen und Kapitalerträge sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie realisiert werden. Bei Zinsen ist das automatisch der Fall, da die Zinsen bei Fälligkeit von der Bank gutgeschrieben werden. Wenn ihr in Aktien oder andere Wertpapiere investiert, wird die Kapitalertragssteuer erst fällig, wenn ihr verkauft. Auf Verluste müsst ihr keine Steuern bezahlen.
Auf den Lottogewinn müsst ihr keine Steuer bezahlen, nur auf die erwirtschaften Zinsen. Der Lottogewinn wird somit genauso behandelt wie jedes andere Kapital, das ihr besitzt. Wie das genau funktioniert, zeigt das folgende Beispiel:
- Lottogewinn: 1 Million €
- Zinsen/Kapitalerträge: 70.000 €
- Kapitalertragssteuer: 17.500 €
Als Lottomillionär habt ihr nach der Zahlung der Kapitalertragssteuer nicht nur eure ursprüngliche Million, sondern auch noch einen Kapitalertrag in Höhe von 52.500 € auf eurem Konto. Das ist kein schlechtes Geschäft und ein Grund, warum viele Experten empfehlen, zumindest einen Teil eines großen Lottogewinns zu investieren.
- Auf Kapitaleinkünfte könnt ihr einen Freibetrag von 1.000 € jährlich geltend machen. Dazu müsst ihr allerdings bei eurer Bank oder eurem Broker einen Freistellungsauftrag stellen. Dann müsst ihr zumindest nicht ab dem ersten Euro Steuern auf eure Zinsen und Kapitalerträge zahlen.
Schenkungssteuer bei Lottogewinnen?!
Was passiert nach einem Lottogewinn? Viele möchten ihre Freude teilen und Verwandte oder Freunde großzügig beschenken. Damit jedoch nicht auch das Finanzamt davon profitiert, solltet ihr die Freibeträge für Schenkungen kennen.
Eine Schenkung ist rechtlich ähnlich wie eine Erbschaft geregelt, doch der Gesetzgeber hat Wege geschaffen, um Schenkungen steuerfrei zu gestalten. Die Höhe des steuerfreien Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem. So können sich Ehepartner beispielsweise bis zu 500.000 € steuerfrei schenken.
Kinder dürfen sich über einen Freibetrag von bis zu 400.000 € freuen. Schwieriger wird es jedoch bei entfernteren Verwandten oder Freunden. Möchtet ihr beispielsweise Neffen und Nichten an eurem Lottogewinn beteiligen, liegt der Freibetrag nur bei 20.000 €. Auch die Steuerklasse spielt bei Schenkungen eine wichtige Rolle.
Vor großen Schenkungen solltet ihr euch unbedingt Rat bei einem Steuerberater holen, der eure individuelle Situation analysieren und beurteilen kann.
- Der Freibetrag bei Schenkungen gilt für eine Frist von zehn Jahren. Nach zehn Jahren könnt ihr somit den vollen Freibetrag erneut ausschöpfen.
Person | Freibetrag | Steuerklasse |
---|---|---|
Ehepartner/eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
Kinder/Stiefkinder | 400.000 € | I |
Enkel (Eltern bereits verstorben) | 400.000 € | I |
Enkel (Eltern leben noch) | 200.000 € | I |
Urenkel | 100.000 € | I |
Großeltern und Eltern | 20.000 € | II |
Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 € | II |
Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern | 20.000 € | II |
Ehegatten (geschieden), Lebenspartner (getrennt) | 20.000 € | II |
Alle anderen Personen | 20.000 € | III |
Meldepflicht bei Lottogewinn: Müsst ihr Gewinne dem Finanzamt melden?
Im Lotto gewonnen – was nun? Ein Lottogewinn ist kein steuerpflichtiges Einkommen und muss dementsprechend auch dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr beispielsweise beim DuoLotto oder in einer anderen Lotterie gewonnen habt.
Ihr könnt den Gewinn in eurer Steuererklärung angeben, wenn euch das lieber ist. Die Konsequenz ist in jedem Fall, dass keine Steuer auf den Lottogewinn fällig wird.
Im Zweifel solltet ihr das Thema mit eurem Steuerberater diskutieren. Aber ihr müsst keine negativen Folgen befürchten, wenn ihr einen Lottogewinn, unabhängig von der Höhe, nicht in eurer Steuererklärung angibt, auch wenn ihr mit Lottosystemen spielt.
Ganz anders ist die Situation, wenn ihr mit dem Lottogewinn Zinsen oder andere Kapitalerträge erwirtschaftet. Diese Gewinne sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Ihr müsst euren Lottogewinn nicht in eurer Steuererklärung angeben, da es sich nicht um ein steuerpflichtiges Einkommen handelt. Auch die deutschen Lottoanbieter informieren das Finanzamt nicht über Lottogewinne.
Werden bei ausländischen Lottogewinnen Steuern fällig?
Für das deutsche Finanzamt ist es egal, woher der Lottogewinn kommt; entscheidend ist nur, dass es sich um einen Glücksspielgewinn handelt. Es kann sein, dass das Finanzamt des Landes, in dem ihr den Lottogewinn erzielt habt, Steuern verlangt. In der Regel zieht der Lottoveranstalter diese Steuern jedoch bereits vor der Auszahlung ab.
- Wenn ihr bei den Lottohelden oder Lottoland spielt, bekommt ihr nach Auskunft der Anbieter die vollen Gewinnsummen als Spieler in Deutschland ausgezahlt. Wenn ihr hingegen direkt bei den Lottoanbietern im Ausland spielt, etwa polnisches Mini-Lotto oder Swiss Lotto, kann es sein, dass Steuern abgezogen werden und der Lotto Jackpot deutlich schrumpft.
Steuern auf Lotteriegewinne (Beispiele) | |
---|---|
Deutschland | Steuerfrei |
Italien | 20 % ab 500 € |
Kanada | Steuerfrei |
Kroatien | 10 bis 30 %, abhängig von Gewinnhöhe |
Niederlande | 20 % ab 449 € |
Österreich | Steuerfrei |
Polen | 10 % ab 2280 Zloty (ca. 531 €) |
Portugal | 20 % ab 5.000 € |
Schweiz | 35 % ab 1.000.000 CHF (ca. 1.070.000 €) |
Slowenien | 15 % ab 300 € |
Spanien | 20 % ab 40.000 € |
USA | 25 % ab 5.000 € + weitere Steuern in einigen Bundesstaaten |
- Auch wenn ihr einen ausländischen Lottogewinn nicht in Deutschland versteuern müsst, kann es sinnvoll sein, das Thema mit eurer Bank und möglicherweise auch mit eurem Steuerberater zu besprechen. Wenn plötzlich eine riesige Summe auf eurem Konto landet, solltet ihr damit rechnen, dass euer Bankberater Nachfragen stellt.
Fazit: Lottogewinn ist immer steuerfrei – Zinsen und Schenkungen aber nicht
Ihr müsst euren Lottogewinn unter keinen Umständen in Deutschland versteuern. Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle klar und eindeutig. Lottogewinne gehören nicht zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten im Einkommensteuergesetz. Gegebenenfalls müsst ihr aber Steuern auf Zinsen und Kapitalerträge bezahlen. Auch Schenkungssteuer kann anfallen, wenn ihr euren Gewinn mit anderen Personen teilt.